Garantien
Qualität? Garantiert! Wir garantieren Ihnen nicht nur Dauertiefpreise. Bei uns gibt‘s noch eine Menge weiterer Garantien – die HORNBACH Garantien und unsere Markengarantien.
Das wichtigste rund um unsere Garantiebestimmungen und Garantieleistungen kurz zusammengefasst.
HORNBACH Maschinengarantie
Die HORNBACH Baumarkt AG, 43, rue du Puits Romain 8070 Bertrange (Garantiegeber) gewährt entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eine Garantie auf Elektro-, Benzin- und Akku-Maschinen der Marken, die bei der HORNBACH Baumarkt AG käuflich erworben wurden.
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie zum Nachweis des Kaufdatums und des Kaufs beim Garantiegeber den Originalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.
Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für Fabrikations- oder Materialfehler bei Nutzung des Artikels in der europäischen Union und/oder der Schweiz. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf ...
- missbräuchliche oder unsachgemäße Anwendung,
- Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkungen,
- Schäden durch Nichtbeachtung der Montage- oder Gebrauchsanleitung,
- eine nicht fachgerechte Installation,
- eine Überlastung des Gerätes,
- eine Verwendung von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen oder Zubehör,
- Nichtbeachtung der Wartungs- und Sicherheitsbestimmungen,
- Eindringen von Fremdkörpern in das Gerät,
... zurückzuführen sind.
Nicht von der Garantie erfasst sind Schäden an Verschleißteilen, die auf normalen verwendungsbedingten Verschleiß zurückzuführen sind.
Der Anspruch auf die Garantie entfällt, wenn bei den Artikeln der mit * gekennzeichneten Marken die jährliche Wartung der Maschine entsprechend Herstellervorgaben nicht durch Vorlage entsprechender schriftlicher Nachweise nachgewiesen wird.
Die Garantie umfasst keine Begleitschäden oder Folgeschäden, mögliche Ein- und Ausbaukosten im Garantiefall und Kosten für ein Mietgerät.
Leistungen aus der Garantie
Während der Garantiezeit prüft der Garantiegeber den defekten Artikel um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dann repariert oder tauscht der Garantiegeber den Artikel auf seine Kosten. Die Wahl der Garantieleistung (Reparatur oder Austausch) erfolgt nach freiem Ermessen des Garantiegebers. Sofern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber berechtigt, den Artikel gegen ein gleichwertiges Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte Artikel oder Teile dieses gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.
Die Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch) verlängern die Garantiezeit nicht. Durch die Garantieleistungen entsteht auch keine neue Garantie.
Inanspruchnahme der Garantie
Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnahme der Garantie an Ihren HORNBACH Baumarkt in Bertrange.
Oder setzen Sie sich unter folgender E-Mail-Adresse mit dem Garantiegeber in Verbindung, um eine Einsendung des defekten Artikels zu vereinbaren: service@hornbach.de
Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Vorlage des Originalkassenbons oder der Originalrechnung erfolgen.
Ihre gesetzlichen Rechte aus Gewährleistung und Produkthaftung werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Eigenmarkengarantien
ARON Garantie
- Garantiebedingungen Kunststofffenster (PDF, 201 KB)
- Garantiebedingungen Kunststofffenster Econ (PDF, 200 KB)
- Garantiebedingungen Holzfenster (PDF, 203 KB)
- Garantiebedingungen Haustüren (PDF, 189 KB)
- Garantiebedingungen Dachfenster (PDF, 195 KB)
- Garantiebedingungen Garagentore (PDF, 210 KB)
- Garantiebedingungen Garagentorantrieb Move (PDF, 198 KB)
AVITAL Garantie
Industrial
JCSchwarz
Jungborn Garantie
Kaiserthal
KEO Garantie
LUMAKPro
Madeira
Maurerlob
Pattfield
Piccante Garantie
Reika Garantie
Rotheigner Garantie
Tenneker Garantie
veporit Garantie