Garantien
Qualität? Garantiert! Wir garantieren Ihnen nicht nur Dauertiefpreise. Bei uns gibt's noch eine Menge weiterer Garantien – die HORNBACH Garantien und unsere Markengarantien.
HORNBACH Maschinengarantie
Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie zum Nachweis des Kaufdatums und des Kaufs beim Garantiegeber den Originalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.
Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für Fabrikations- oder Materialfehler bei Nutzung des Artikels in der europäischen Union und/oder der Schweiz. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf ...
- missbräuchliche oder unsachgemäße Anwendung,
- Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkungen,
- Schäden durch Nichtbeachtung der Montage- oder Gebrauchsanleitung,
- eine nicht fachgerechte Installation,
- eine Überlastung des Gerätes,
- eine Verwendung von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen oder Zubehör,
- Nichtbeachtung der Wartungs- und Sicherheitsbestimmungen,
- Eindringen von Fremdkörpern in das Gerät,
... zurückzuführen sind.
Nicht von der Garantie erfasst sind Schäden an Verschleißteilen, die auf normalen verwendungsbedingten Verschleiß zurückzuführen sind.
Der Anspruch auf die Garantie entfällt, wenn bei den Artikeln der mit * gekennzeichneten Marken die jährliche Wartung der Maschine entsprechend Herstellervorgaben nicht durch Vorlage entsprechender schriftlicher Nachweise nachgewiesen wird.
Die Garantie umfasst keine Begleitschäden oder Folgeschäden, mögliche Ein- und Ausbaukosten im Garantiefall und Kosten für ein Mietgerät.
Leistungen aus der Garantie
Während der Garantiezeit prüft der Garantiegeber den defekten Artikel um festzustellen, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dann repariert oder tauscht der Garantiegeber den Artikel auf seine Kosten. Die Wahl der Garantieleistung (Reparatur oder Austausch) erfolgt nach freiem Ermessen des Garantiegebers. Sofern der Artikel im Zeitpunkt des Garantiefalls nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber berechtigt, den Artikel gegen ein gleichwertiges Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte Artikel oder Teile dieses gehen in das Eigentum des Garantiegebers über.
Die Garantieleistungen (Reparatur oder Austausch) verlängern die Garantiezeit nicht. Durch die Garantieleistungen entsteht auch keine neue Garantie.
Inanspruchnahme der Garantie
Bitte wenden Sie sich für die Inanspruchnahme der Garantie an Ihren
Oder setzen Sie sich unter folgender E-Mail-Adresse mit dem Garantiegeber in Verbindung, um eine Einsendung des defekten Artikels zu vereinbaren:
Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Vorlage des Originalkassenbons oder der Originalrechnung erfolgen.