Wer Sonderangebote auslobt, holt es woanders wieder rein. Klar, da machen wir nicht mit. Hier ist jeder Artikel günstig. Dank der HORNBACH Dauertiefpreise zahlst Du unterm Strich immer weniger als bei unseren Mitbewerbern.
Wir sind nicht nur ein paar Tage lang günstig, sondern 365 Tage im Jahr. Heißt: Du musst nicht auf den nächsten Aktionszeitraum warten. Lieber sofort anpacken zum garantiert günstigen Preis.
Seit jeher passen wir unsere Preise den Marktgegebenheiten an. Bei uns gilt: Solltest Du beim Wettbewerb einen identischen Artikel günstiger finden, machen wir diesen Preis. Im Markt erhälst Du auf vorrätige Artikel 10% extra. Gilt auch für Werbe- und Rabattaktionen sowie Internetpreise. Abverkäufe ausgenommen.
Wer online günstiger ist, hat für seine Märkte nicht die besten Preise. Bei HORNBACH geben wir alles, damit unsere Kunden immer den besten Preis bekommen: den garantierten Dauertiefpreis. Der beste Preis ist nun mal der beste Preis – egal ob online oder im Markt.
Dann gilt die Dauertiefpreisgarantie
Für unsere Preise und somit auch für die Dauertiefpreisgarantie benötigen wir klare Maßstäbe. Schließlich wollen wir Dir den günstigsten Preis in fairem Wettbewerb bieten. Deshalb basiert die Dauertiefpreisgarantie auf klaren Prinzipien.
... bei Werbe- und Rabattaktionen von Mitbewerbern
Unsere Mitbewerber werben immer wieder mit Aktionspreisen, Rabattaktionen oder Lockvogelangeboten. Sollten unsere Dauertiefpreise im Rahmen einer solchen Aktion unterboten werden, gilt natürlich unsere Dauertiefpreisgarantie.
... bei Preisen regulärer Mitbewerber
Die Dauertiefpreisgarantie gilt für Preise von Wettbewerbern, die ihr Geschäft in unserem Lande regulär, auf Basis hier geltender Gesetze und Steuern betreiben und auch für Gewährleistung und Service erreichbar sind. Deshalb gilt sie nicht für Preise von fliegenden Händlern, ausländischen Anbietern oder Privatpersonen, die hin und wieder einen Artikel verkaufen.
... bei Preisen von Internet-Anbietern
Selbstverständlich! Auch im Internet beziehen wir uns auf die Wettbewerber, die ihr Geschäft in unserem Lande regulär, basierend auf den hier geltenden Gesetzen und Steuern betreiben und auch für Gewährleistung und Service erreichbar sind.
... für identische Artikel
Identisch heißt für uns, dass Hersteller, Typenbezeichnung, Ausstattung, EAN usw. identisch sind oder alle spezifizierten Eigenschaften der Artikel identisch sind. Voraussetzung ist, dass es sich um vergleichbare Verpackungseinheiten bzw. Gebindegrößen handelt.
... für Preise, die ein Wettbewerber allen Kunden gewährt
Bei HORNBACH gilt der Grundsatz „Sofort günstig!“. Wettbewerber bieten ihren Kunden hingegen teilweise einen „Bonus“ oder ähnliche Vergünstigungen, z.B. auf Basis des Gesamt-Jahresumsatzes. Solche Vergünstigungen können keinem bestimmten Artikel zugeordnet und deswegen auch nicht für die Dauertiefpreisgarantie herangezogen werden.
Sie bezieht sich also auf die erkennbare Preisauszeichnung am Artikel bzw. am Regal. Individuelle Angebote sind keine Grundlage für eine Dauertiefpreisgarantie.
Die Dauertiefpreisgarantie gilt nicht...
... für Serviceleistungen
Hornbach bietet auch die für Projekte nötigen Services an: von qualifizierter Fachberatung über Handwerkerleistungen bis zum Mietservice - absolut verlässlich und in bester Qualität. Diese Qualität ist nicht vergleichbar.
Deshalb gilt die Dauertiefpreisgarantie nur für Artikel, nicht für Serviceleistungen, soweit für diese Preise angesetzt sind und nicht für Versandkosten.
... für Mitbewerber und Wiederverkäufer
Sie gilt nicht für Mitbewerber und Wiederverkäufer, die den gekauften Artikel nicht selbst verarbeiten. Andernfalls könnte es Bestrebungen geben, Grossmengen über den Weg der Dauertiefpreisgarantie besonders günstig einzukaufen und im Rahmen des Wiederverkaufs Profit zu Lasten unserer Kunden erzielen zu wollen.
... für Abverkäufe und Auktionen
Reduzierte Preise im Rahmen von Saisonabverkäufen, dem Abverkauf von Einzelstücken oder dem Abverkauf etwa bei Geschäftsaufgabe können nicht für die Dauertiefpreisgarantie geltend gemacht werden. Auch Preise, die im Rahmen von (Internet-)Auktionen zustande kommen, können nicht mit den dauerhaft für alle Kunden gültigen HORNBACH Preisen verglichen werden.
... für Preisgarantien
Grundlage der Dauertiefpreisgarantie ist immer der Preis eines Artikels. Ein Preis, der entstanden ist, weil ein Mitbewerber eine Preisgarantie angewendet hat, kann eine HORNBACH Preisgarantie auf den reduzierten Preis nicht begründen.
Dauertiefpreisgarantie einreichen – So geht's!
Melde uns den Preis:
- Bei Online-Bestellungen nutze bitte unser Formular für die Dauertiefpreisgarantie.
- Solltest Du Artikel direkt im Markt gekauft oder unseren Service „Reservieren und Abholen“ genutzt haben, wende Dich bitte an die Kollegen im Markt.
Wir prüfen den Preis so schnell es geht.Wenn alles passt, bekommst Du den Betrag direkt erstattet - auf dem gleichen Weg, wie Du bezahlt hast. Bei Online-Bestellungen, die Du im Markt bezahlst, überweisen wir Dir die Differenz auf Dein Bankkonto.