Mit dieser Tabelle ist es ganz einfach den geeigneten Abwassertank zu finden. Du erfährst zu jedem Tank die Grundausstattung, Einsatzeignung und die passenden Zubehörartikel.

abwasserbehaelter auswaehlen

* Höhe des Erdtanks inkl. Dom

** 2x Erdtanks GAW 4.5 bzw. GAW 6.0 mit oben liegender Verbindung

  • Vor dem Kauf und Einbau von Abwasserbehältern sollte die geforderte Zulassung (Hersteller-Qualitätszertifikat*) immer bei dem zuständigen Abwasserzweckverband, der Gemeinde, dem Grundstückseigentümer oder der Grundstücksverpächter abgefragt werden.
  • Einbau und Bedienungsanleitungen sind vor Baubeginn zu lesen! Bei Nichteinhaltung kann das zum Garantieverlust führen!
  • Vor Projektbeginn unbedingt prüfen, ob bereits verlegte Gas-, Strom-, Telefon-, TV-, Wasser- oder Abwasserleitungen Ihr Vorhaben kreuzen.
  • Erkunde Dich nach den aktuellen baulichen Vorschriften über Mindestabstände zum Gebäude, zu Grundstücksgrenzen oder öffentlichen Versorgungsleitungen.
  • Auf Frostsicherheit der Zuleitung zum Tank achten. (mindestens 80 cm), Ausnahme: saisonale Nutzung der Anlage.
  • Die Abwasserleitungen im Außenbereich (KG-Rohr DN 100 - kein HT-Rohr verwenden) muss in einem Gefälle vom Haus bzw. Gartenlaube zum Abwassertank von 1-2 % verlegt werden. Es sollten nur Winkel mit 30° oder kleiner verwendet werden.
  • Ein zusätzlicher Sickerspeicher ist die ideale Lösung für eine dezentrale Versickerung von Klarwasser aus Deiner Kläranlage.
  • Die Versickerung des geklärten Wassers aus der Kleinkläranlage auf dem eigenen Grundstück ist immer genehmigungspflichtig. Hierzu solltest Du dich immer vor Baubeginn an das zuständige Bauamt/die Untere Wasserbehörde wenden!
  • Versickerung geschieht immer in Eigenverantwortung. Mache unbedingt einen Versickerungstest!

Kleinkläranlagen bzw. Kleinklär-SBR-Anlagen kommen zum Einsatz, wenn auf längere Sicht ein Anschluss an die Kanalisation und somit eine Abwasserbehandlung in einer kommunalen Kläranlage aus technischen Gründen nicht möglich bzw.der Aufwand für deren Anbindung zu hoch ist. Die Gebiete (Orte, Ortsteile, einzelne Grundstücke), in denen Kleinkläranlagen eingesetzt werden dürfen, werden in der Regel von den Kommunen und Gemeinden festgelegt.