Am 19.05.23 haben die Mitarbeiter vom Markt aus Bertrange in Luxemburg an einer bedeutenden Veranstaltung teilgenommen. Das Unternehmen war sehr stolz darauf, als Aussteller an der Jobmesse für Menschen mit Behinderungen teilnehmen zu dürfen, die in diesem Jahr in Düdelingen, Luxemburg stattfand.
Bei der Jobmesse konnten die Mitarbeiter von HORNBACH mit talentierten und motivierten Menschen mit Behinderungen in Kontakt treten, die nach Arbeitsmöglichkeiten suchten. Die Vielfalt an Fähigkeiten und Qualifikationen, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitbrachten waren beeindruckend. Es war inspirierend zu sehen, mit welcher Leidenschaft und Entschlossenheit jeder seine Ziele verfolgen wollte.
Die Bemühungen von HORNBACH um die Integration von Menschen mit Behinderungen wurden von Georges Engel, Arbeitsminister aus Luxemburg anerkannt. Aus diesem Grund besuchte er am 06.06.2023 den Markt HORNBACH Bertrange, wo er sich ein genaues Bild von der Arbeitsintegration von HORNBACH machen konnte. Dieser Besuch ist für HORNBACH eine große Gelegenheit, die geleistete Arbeit zu begrüßen und den Erfolg der bisherigen Bemühungen in diesem Bereich zu unterstreichen.
Die Äußerungen des Arbeitsministers werden auch von der ehemaligen Familienministerin Luxemburgs, Corinne Cahen, unterstützt. Nach einem Besuch am 26.07.23 im HORNBACH Markt Bertrange sagte Sie:
Ein Unternehmen wird stärker, wenn es gelingt, denjenigen eine Chance zu geben, die im Leben weniger Glück haben.
Corinne Cahen
Rund 6% der Mitarbeiter im Markt Bertrange haben eine Behinderung. Dies spricht für das kontinuierliche Engagement, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das für alle offen ist und in dem sich alle Mitarbeiter problemlos entwickeln können. Die Mitarbeiter in Luxemburg sind stolz darauf, Teil eines Unternehmens zu sein, das sich aktiv für eine integrative Gesellschaft einsetzt und dazu beiträgt, dass Menschen mit Behinderungen ihre beruflichen Träume verwirklichen können.
Im Jahr 2023 plant die luxemburgische Gesetzgebung Quoten für verschiedene Unternehmen vor. Dies betrifft den privaten und den öffentlichen Sektor. Diese Quoten führen dazu, dass die Unternehmen eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Behinderungen einstellen müssen.
- Für öffentliche Einrichtungen bedeutet dies, dass 5% der Gesamtbelegschaft aus Arbeitnehmern mit Behinderungen bestehen müssen.
- Im privaten Sektor muss die Quote je nach der Gesamtzahl der Beschäftigten mindestens von 2% bis 4% betragen.
Im Sinne der Philosophie von HORNBACH ist es wichtig, dass das Unternehmen sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderung einstellt. Die Integrität wird immer mehr gefördert, wobei es noch viel zu tun gibt.