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Als 1997 erstmals Übernahmegerüchte auftauchten, war für Firmengründer Otmar Hornbach und seinen Cousin Albert Wilhelm Hornbach der richtige Moment, öffentlich und in aller Deutlichkeit das Familienbekenntnis zum Unternehmen abzugeben: Weder in der damaligen noch in der folgenden Generation würde die Familie ihren bestimmenden Einfluss auf das Unternehmen aufgeben. Aber wie sollte der geordnete Übergang in die Hände der nächsten Generationen verlaufen? Die große Hürde war die Erbschaftssteuer, die auf die nachfolgende Generation zukommen würde. Ohne richtige Vorbereitung bestand die Gefahr, Anteile der Aktiengesellschaft verkaufen zu müssen und damit das Risiko einzugehen, dass das Unternehmen HORNBACH mehrheitlich in Fremdbesitz gelangt. Die Cousins erwogen viele Möglichkeiten und Ideen, diskutierten und verwarfen sie wieder.

Otmar Hornbach 2

Beide favorisierten eine strategische Partnerschaft, bei der ein Partner Kapital beisteuert und im Gegenzug stimmberechtigte Aktien erhält. Im November 2001 war es dann soweit: Die HORNBACH Holding AG ging eine strategische Partnerschaft mit der britischen Kingfisher plc ein. Der damals größte europäische Baumarktbetreiber erwarb mit 25 Prozent plus eine Aktie eine qualifizierte Minderheitsbeteiligung. Durch diese Allianz war die Übertragung des Eigentums auf die nächste und übernächste Generation möglich und damit die Eigenständigkeit von HORNBACH auch für die Zukunft gesichert. Zeitgleich schmiedeten Otmar und Albert Wilhelm Hornbach an der Errichtung einer Familiengesellschaft, in der die Entscheidungsgewalt am Unternehmen über die Familiengrenzen hinweg gebündelt werden konnte. Das Ergebnis war die Gründung der Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft mbH, in die ab August 2002 alle Stammaktien von Otmar und Albert Wilhelm Hornbach eingebracht wurden. Heute vereint die Familientreuhand rund 60 Familienmitglieder aus drei Generationen und bündelt deren Aktienanteile.

1998: Otmar Hornbach in einer Rede vor Marktmanagern

Noch heute benötigen Familienmitglieder die mehrheitliche Zustimmung der anderen, wenn Aktien verkauft werden sollen. Als Kingfisher 2014 der Familie anbot, die Minderheitsbeteiligung aufzulösen und die Aktien zurückkaufen zu können, zögerte diese nicht. Die Unternehmerfamilie sicherte sich damit Einfluss auf die künftige Aktionärsstruktur und kam gemeinsam mit dem Vorstand der HORNBACH Holding AG zu dem Ergebnis, dass ein Rechtsformwechsel der Holding in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien der richtige Weg sei: Das Unternehmen hat damit die Möglichkeit, frisches Kapital aufzunehmen, ohne dass die Familie ihren bestimmenden Einfluss auf das Unternehmen verliert.

Die dauerhafte Eigenständigkeit und der gesicherte Familieneinfluss halten dem Unternehmen den Rücken frei für die Entwicklung des operativen Geschäfts. Wie schon die Weichenstellungen in den Jahren zuvor, hat die Umwandlung die beruhigende Gewissheit gestärkt, dass HORNBACH ein familiengeführtes Unternehmen bleibt, das nicht von einem Investor oder Konkurrenten geschluckt werden kann.

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